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   BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82   

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BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82 (https://dejure.org/1982,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 22.06.1982 - 1 DB 13.82 (https://dejure.org/1982,2136)
BVerwG, Entscheidung vom 22. Juni 1982 - 1 DB 13.82 (https://dejure.org/1982,2136)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.01.1976 - 1 DB 16.75

    Gesundheitsstörung mit Krankheitswert - Dienstunfähigkeit eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82
    Er kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 1 DB 37.80 - Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 247]; Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [BVerwGE 53, 118 [120]]).
  • BVerwG, 15.04.1964 - V C 45.63

    Verfahrensmangel - Ladung des Sachverständigen - Ärztliches Gutachten -

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82
    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 45.63 - [BVerwGE 18, 216 [218]]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 -).
  • BVerwG, 05.02.1981 - 1 DB 37.80

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82
    Er kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 1 DB 37.80 - Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 247]; Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [BVerwGE 53, 118 [120]]).
  • BVerwG, 07.11.1979 - 6 B 95.78
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82
    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (Urteil vom 15. April 1964 - BVerwG 5 C 45.63 - [BVerwGE 18, 216 [218]]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 -).
  • BVerwG, 05.06.1980 - 1 DB 17.80
    Auszug aus BVerwG, 22.06.1982 - 1 DB 13.82
    Er kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (Beschluß vom 5. Februar 1981 - BVerwG 1 DB 37.80 - Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 247]; Beschluß vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [BVerwGE 53, 118 [120]]).
  • BVerwG, 11.04.2000 - 1 D 1.99

    Verbindung des Verlustfeststellungsverfahrens und des Disziplinarverfahrens nur

    Sie sind insoweit allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Februar 1984 - BVerwG 1 D 58.83 -, BVerwGE 76, 135; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 04.08.1982 - 1 DB 16.82

    Rechtsmittel

    Beide Bescheide sind rechtskräftig, nachdem die gegen sie gerichteten Anträge des Beamten auf disziplinargerichtliche Entscheidung durch Beschluß des Bundesdisziplinargerichts, Kammer II - ... - vom 10. März 1982, die gegen den Beschluß des Bundesdisziplinargerichts eingelegte Beschwerde des Beamten durch Beschluß des erkennenden Senats vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -, diese nach Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -, als unbegründet zurückgewiesen worden sind.

    Es handelt sich mithin um dieselbe Frage, die bereits im Verfahren wegen der Feststellungsbescheide vom 27. Oktober und 12. November 1981 die maßgebende Rolle gespielt und mit der sich der Senat in seinem Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - ausführlich auseinandergesetzt hat.

  • BVerwG, 21.02.1984 - 1 D 58.83

    Beamter - Dauernde Dienstunfähigkeit - Bahnärzte - Beweiswert von Aussagen -

    Da in einem Rechtsstaat die Verwaltung wie ein Gericht an Gesetz und Recht gebunden ist, haben die Verwaltungsbehörden den Sachverhalt der ihnen zur Regelung übertragenen Rechtsverhältnisse wie die Gerichte nur nach rechtlichen Maßstäben aufzuklären, so daß auch die von einer Verwaltungsbehörde bestellten Gutachter als objektiv urteilende Gehilfen der das öffentliche Interesse wahrenden Verwaltungsbehörde und nicht als parteiische Sachverständige anzusehen sind (BVerwGE 18, 216 [BVerwG 15.04.1964 - V C 45/63]; Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 23.04.1991 - 1 D 73.89

    Disziplinarmaßnahmen wegen des schuldhaften unerlaubten Fernbleibens vom Dienst -

    Sie sind insoweit allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. u.a. BVerwGE 76, 135 [BVerwG 21.02.1984 - 1 D 58/83]; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).".
  • BVerwG, 19.05.1988 - 1 DB 11.88

    Verlust von Dienstbezügen eines Beamten wegen schuldhaft unerlaubten Fernbleibens

    Sie sind insoweit allseitig unabhängig und an keinerlei Weisungen oder Empfehlungen gebunden (vgl. u.a. BVerwGE 76, 135 [BVerwG 21.02.1984 - 1 D 58/83]; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 25.11.1985 - 1 DB 55.85

    Rechtsmittel

    Er kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den medizinischen Befund zu der von ihm zu verantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. BVerwGE 53, 118; Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - ; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 1 DB 24.83 - ; Urteil vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 1 D 17.85 - Beschluß vom 31. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 53.85 - Beschluß vom 6. November 1985 - BVerwG 1 DB 47.85 - Niedersächsischer Disziplinarhof, Beschluß vom 25. Oktober 1985 - NDH B (2) 11/84 - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluß vom 7. Mai 1985 - Nr. 16 C 84 A. 3154 -).
  • BVerwG, 24.04.1990 - 1 DB 2.90

    Einbehaltung der Dienstbezüge aufgrund eines Disziplinarverfahrens - Einleitung

    Wenn nämlich auch ein privater Arzt, zumals Facharzt, den Krankheitswert einer Gesundheitsstörung unter Umständen besser beurteilen kann als ein beamteter Arzt, so kommt dessen Urteil jedoch aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung und insbesondere der von dem betreffenden Beamten zu verrichtenden Tätigkeit mehr Gewicht zu als dem Gutachten eines Privatarztes über die Frage der Dienstunfähigkeit wegen einer Gesundheitsstörung (ständige Rechtsprechung, zuletzt Beschlüsse vom 29. August 1989 - BVerwG 1 DB 24.69 - , 26. September 1969 - BVerwG 1 DB 22.89 - und 12. Oktober 1969 - BVerwG 1 DB 23.89 -, ferner Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 06.11.1985 - 1 DB 47.85

    Dienstfähigkeit eines Beamten - Bahnärztliche Feststellung - Privatärztliche

    Dieser kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigen dienstlichen Verhaltens besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu beantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (BVerwGE 53, 118; Beschluß vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - ; Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 16.82 - Beschluß vom 22. September 1983 - BVerwG 1 DB 24.83 - ; Urteil vom 10. September 1985 - BVerwG 1 D 5.85 - Urteil vom 30. Oktober 1985 - BVerwG 1 D 17.85 - Beschluß vom 31. Oktober 1985 - BVerwG 1 DB 53.85 -).
  • BVerwG, 25.01.1984 - 1 D 43.83

    Disziplinarrechtliche Relevanz eines unerlaubten Fernbleibens vom Dienst -

    Er kann aus der Kenntnis der Belange der Verwaltung, der von dem Untersuchten zu verrichtenden Tätigkeit und dessen bisherigem dienstlichen Verhalten besser als ein Privatarzt den erhobenen medizinischen Befund zu der von ihm zu verantwortenden Frage der Dienstunfähigkeit in Beziehung setzen (Beschlüsse vom 5. Februar 1981 - BVerwG 1 DB 37.80 -, vom 5. Juni 1980 - BVerwG 1 DB 17.80 - [BVerwG Dok.Ber. B 1980, 247], vom 20. Januar 1976 - BVerwG 1 DB 16.75 - [BVerwGE 53, 118 [120]] und vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 -).
  • BVerwG, 16.06.1983 - 1 DB 13.83

    Rechtsmittel

    Deshalb bedarf es auch keines Eingehens auf den Grad des Beweiswerts von bahnärztlichen Gutachten im Verhältnis zu privatärztlichen Beurteilungen, über den der Senat sich schon wiederholt geäußert hat (Beschluß vom 4. August 1982 - BVerwG 1 DB 16.82 - Beschluß vom 22. Juni 1982 - BVerwG 1 DB 13.82 - mit weiteren Nachweisen), denn Voraussetzung dafür ist, daß das amtsärztliche Gutachten in sich selbst schlüssig und überzeugend und nicht bereits Anlaß zu Zweifeln gibt, wie dies hier der Fall ist.
  • BVerwG, 19.05.1988 - 1 DB 14.88

    Verlust von Dienstbezügen bei unentschuldigtem Fernbleiben eines Beamten vom

  • BVerwG, 30.08.1983 - 1 DB 19.83

    Rechtsmittel

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